Preise auf die Website - Ja oder Nein?

Du bietest eine Dienstleistung an und bist dir unsicher, ob du deine Preise auf deiner Website veröffentlichen sollst oder nicht?

Dann ist dieser Artikel für dich. Wir werden das Thema Preise auf der Website von verschiedenen Seiten beleuchten, um dir zu helfen, für dich eine gute Entscheidung zu treffen.

Die Frage beschäftigt fast jeden, der eine Website erstellt!

In den Website-Prozessen mit unseren Kunden taucht immer wieder die Frage auf, ob Preise auf die Website sollen oder nicht. Darauf lässt sich im Allgemeinen keine fixe Antwort geben. Vielmehr hängt es von einer Anzahl an Faktoren ab, auf die wir nun genauer eingehen werden.

Willst du selbst bei anderen Preise auf der Website sehen?

Eine einfache Frage: bevorzugst du es selbst, wenn du dich für ein Angebot interessierst, und die Preise direkt auf der Website findest? Würdest du sagen, dass es deinem Kaufprozess insgesamt beiträgt, wenn du direkt zu Beginn den Preis kennst? Oder ist der Preis für dich sekundär, und vielleicht sowieso individuell, da die Dienstleistung nicht von der Stange ist?

Deine Antwort auf diese Frage gibt dir einen ersten Hinweis. Wenn du als Kund*in eine starke Präferenz in eine Richtung hast, kann es gut sein, dass diese Vorgehensweise auch für dich als Verkäufer*in funktioniert. Oft ziehen wir Menschen an, deren Kaufverhalten unserem eigenen ähnlich ist.

Doch welche Argumente sprechen denn für, oder gegen Preise auf der Website? Hören wir zunächst den Anwalt der Preise auf der Website, Herrn Unbedingt:

Plädoyer für Preise auf der Website

“Hochverehrtes Gericht,

an der Notwendigkeit von Preisen auf einer Website kann es keinen Zweifel geben. Preise schaffen Transparenz für den Besucher - er weiß sofort woran er ist. Wenn es ihm zu billig, oder zu teuer ist, kann er ja wieder gehen. Außerdem werden Verkaufsgespräche viel angenehmer, wenn das Damoklesschwert des unausgesprochenen Preises nicht die ganze Zeit über über dem Verkäufer hängt.

Auch für den Verkäufer schafft ein im Vorhinein kommunizierter Preis Sicherheit, denn jemand, dem der Preis beispielsweise zu hoch ist, wird wahrscheinlich erst gar kein Verkaufsgespräch anfragen. Dies spart dem Verkäufer Zeit, da er keine Gespräche mehr führen muss, die am Ende wegen unterschiedlicher Preisvorstellungen zu keinem Geschäftsabschluss führen.”

Vielen Dank für Ihre Ausführungen, Herr Unbedingt! Die Stichhaltigkeit dieser Schilderungen lässt sich wohl kaum von der Hand weisen. Das Gericht ist gespannt, was die Anwältin der Gegenseite, Frau Lieber Nicht zu der Angelegenheit zu sagen hat:

Plädoyer gegen Preise auf der Website

“Hochverehrtes Gericht,

werter Herr Kollege Unbedingt,

mit einem gewissen Schmunzeln musste ich feststellen, dass Sie als Anwalt der Preise natürlich einige Punkte nicht erwähnt haben, die jedoch zur Beurteilung der Sachlage unerlässlich sind. 

So möchte ich zunächst festhalten, dass Transparenz auch für meine Mandantin ein hohes Gut ist. Doch möchte ich zu bedenken geben, dass nicht jeder Website-Besucher, der mal eben auf der Seite landet, schon so ganz genau weiß, welchen Nutzen er aus der angebotenen Dienstleistung ziehen könnte.

Dem Gericht liegen bezeugte Fälle vor, in denen ein Website-Besucher erst in einem ausführlichen Verkaufsgespräch den für ihn überaus umfangreichen Nutzen des Angebots verstanden hatte. Als der Verkäufer ihm zu diesem Zeitpunkt den Preis mitgeteilt hat, war seine Bereitschaft, einen angemessenen Preis zu bezahlen deutlich höher, als in einem fiktiven Szenario, in dem der Genannte den Preis gleich unmittelbar auf der Website präsentiert bekommt, ohne sich über den Nutzen komplett im Klaren zu sein.

Weiterhin möchten wir darauf hinweisen, dass es durchaus Fälle gibt, in denen Preise auf der Website nicht nur schädlich, sondern sogar faktisch unsinnig sind. Dies betrifft beispielsweise hochgradig individuelle Dienstleistungen, für die eine Standardisierung  nur schwer darstellbar ist. Wie mir zu Ohren kam, trifft dies beispielsweise auf die Imagefilme der vielversprechenden Firma Sichtbär aus Ulm zu. Hier wird für jeden Kunden eigens ein spezifisches Angebot erstellt, das sämtliche Einzelheiten des Kunden berücksichtigt.

Sollten Sie, Herr Unbedingt an einem außergerichtlichen Vergleich interessiert sein, so sollten Sie wissen, dass auch unser Mandant einer solchen Lösung nicht abgeneigt ist. Wir würden uns bereiterklären, die Formulierung “Der Preis für das XY Paket beginnt ab YZ €” zu akzeptieren, vorausgesetzt, Sie sichern uns zu, dass der Zusatz “Vereinbare hier ein kostenloses Gespräch, um mit mir dein individuelles Paket zu erstellen.” mit angefügt wird.”

Vielen Dank für Ihre Ausführungen Frau Lieber Nicht. Herr Unbedingt schüttelt energisch mit dem Kopf, wir interpretieren dies so, dass er an einem Vergleich nicht interessiert ist. Das Gericht wird sich nun zur Beratung zurückziehen, Sie können das Urteil in 15 Minuten erwarten.

Wir hoffen diese Geschichte konnte einige Perspektiven für dich aufmachen. Bist du zu neuer Klarheit gekommen? Lass uns gerne wissen, was deine Gedanken zu dem Thema sind, in dem du einen Kommentar schreibst.

Natürlich kannst du dich auch direkt bei uns melden, falls du bei dieser oder anderen Fragen bzgl. deiner Website Unterstützung wünscht. Melde dich gerne per Anruf (01573-2702606), Telegram Messenger (01573-2702606) oder Email (info@sichtbaer.com) an uns.

Viel Freude beim Erstellen und Optimieren deiner Website!

Jakob & Stefan

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